Mein Service

Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen in Ihrem Scheidungsverfahren zur Seite. Sowohl bei Aushandlung einer Scheidungsvereinbarung zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Scheidung, als auch vor Gericht, um die Scheidung und auch damit zusammenhängende Unterhalts-, Aufteilungs- und Obsorgeansprüche durchzusetzen. Erfahrungsgemäß empfiehlt es sich rechtlichen Rat bereits frühzeitig einzuholen, um nicht mit weitreichenden Rechtsnachteilen aufgrund unüberlegter oder unwissentlich begangener Handlungen konfrontiert zu werden.

Ich würde mich freuen, Sie zu einem Erstgespräch in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.

Honorar:

Im Rahmen der von der österreichischen Rechtsanwaltskammer ins Leben gerufene Initiative „Check dein Recht“ wird eine Erstberatung (ca. 1 Stunde) zum reduzierten Pauschalpreis von € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer) angeboten. Bei einem derartigen Gespräch können die Möglichkeiten der zukünftigen Lebensgestaltung mit ihren Vor- und Nachteilen in Ihrem konkreten Einzelfall erörtert werden. Darüber hinaus ist die Beantwortung Ihrer Fragen möglich. Nach einem derartigen Gespräch wissen Sie unabhängig davon, ob eine Scheidung unmittelbar bevorsteht oder nicht welche Möglichkeiten Sie haben und auf welche Umstände Sie Acht geben müssen.

Für den Fall der weiteren anwaltlichen Betreuung erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarif bzw. Stundensatz oder im Einzelfall bei im Vorhinein abschätzbaren Leistungen durch ein Pauschalentgelt. Zumeist empfiehlt sich die Vereinbarung eines Stundenhonorars. Weiters ist auch eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsgesetz möglich. Erfahrungsgemäß lassen sich die meisten Angelegenheiten innerhalb von 10 bis 15 Arbeitsstunden lösen.

Oftmals gelingt es auch die Gegenseite zum Anweisen eines Kostenbeitrages im Falle der einvernehmlichen Scheidung zu verhalten bzw. wird im streitigen Scheidungsverfahren das Gericht je nach Ergebnis einen (anteilsmäßigen) Prozesskostenersatz anordnen.

Verfahrenshilfe:

Sollten bei Ihnen die Voraussetzungen für die Verfahrenshilfe vorliegen, bin ich gerne bereit soferne die Kapazitäten noch nicht ausgeschöpft sind, Ihren Fall zu übernehmen. Ich ersuche jedoch um Verständnis, dass in jedem Fall ein Erstgespräch im Rahmen der Aktion „Check Dein Recht“ zum reduzierten Pauschalpreis von € 120,00 zu vereinbaren ist. Für den Fall, dass eine Verfahrenshilfe bewilligt wird (darüber entscheidet das zuständige Bezirksgericht) können Sie von den Kosten zur Bezahlung des anwaltlichen Vertreters bzw. auch von den Gerichtskosten und sonstigen Gebühren (bei Prozessverlust niemals jedoch von der Bezahlung der gegnerischen Anwaltskosten) befreit werden.

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RECHTSANWALT DIPL. ING. (FH) MAG. BERND AUER

Stainerstraße 2
A-6020 Innsbruck

Tel: +43 512 574095
Fax: +43 512 574097
E-Mail: info@scheidungsberater.at